ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – RED FRIDAY


 

1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Nutzungsumfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB) sind Vertragsinhalt des Vertrages zwischen (im Folgenden kurz: Anbieter) und dem Mitglied.
1.2. Mitglied
Mitglied im Sinn dieser AGB sind jene Personen, die mit dem Anbieter eine aufrechte Mitgliedschaftsvereinbarung haben.
1.3. Vertragsgegenstand
Gegenstand der zwischen dem Anbieter und dem Mitglied abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung bildet dieNutzungder in denvomAnbieterbetriebenenStudioszurVerfügunggestelltenRäume,EinrichtungsgegenständeundGeräte sowieLeistungenimin der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang während der Öffnungszeiten. Wünscht das Mitglied Leistungen, die im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten sind, so sind diese gesondert zu den angebotenen Preisen zu bezahlen.
1.4. Jugendliche
Mit Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, findet der Abschluss einer Mitgliedschafsvereinbarung nichtstatt.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Schriftlichkeit
Eine Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen dem Anbieter und einem Mitglied kommt ausschließlich aufgrund eines schriftlichen Antrages des Mitgliedes zustande, wobei bei Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten möglich ist. Bei Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium in Form einer Mitgliedskarte oder eines Mitgliedsarmbandes, das demMitglied den ZutrittzudenvomAnbieterbetriebenenStudios ermöglicht.
2.2. Zutritt
Während aufrechter Mitgliedschaftsvereinbarung ist das Mitglied berechtigt, während der Öffnungszeiten das jeweils vom Anbieter betriebene Studio zu betreten und die jeweiligen Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im Umfang gemäß Mitgliedschaftsvereinbarung zu nutzen. Ohne Zutrittsmediums ist der Zutritt in das jeweilige Studio sowie die Nutzung der dort angebotenen Leistungennichtmöglich.
2.3. Sorgfaltspflichten WichtigstesZieldesAnbietersistes,allenMitgliederndiesichere,angenehme,rücksichtsvolleundgefahrenloseNutzung des Studios zu ermöglichen. Das erfordert, dass die einzelnen Mitglieder die gebotene Sorgfalt einhalten, rücksichtsvoll gegenüber Dritten handeln und untereinander und mit demPersonal des Studios respektvoll und umsichtig umgehen und jede Belästigung Dritter und die Verschmutzung oder Beschädigung der Räumlichkeiten und Geräte unterlassen. Sämtliche Mitglieder verpflichten sich, die erforderlichen Sorgfaltspflichten und die generellen und individuellen Anweisungen des jeweiligen Studios zur Umsetzung dieser Ziele einzuhalten. Die Anweisungen dienen insbesondere der Wahrung der Rechte und berechtigten Interessen aller Mitglieder sowie des Studios und der sicheren und rücksichts- vollenNutzungderzurVerfügungstehendenGeräte und Leistungen. Das Mitgliedverpflichtet sich,denWeisungen des Personalszur Umsetzung der Ziele desAnbietersFolge zu leisten.
2.4. Bargeldloser Zahlungsverkehr
Der Anbieter ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. In diesemFall können alle Produkte und Leistungen, die der Anbieter über den in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang hinaus anbietet und die im Leistungsumfang nicht enthalten sind, vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über die Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums in Anspruch genommen werden. Der Anbieter kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnenAufladungenfestlegen,außerdemdie ZahlungsmöglichkeitenzurAufladungvonGuthaben(z.B.Überweisung).
2.5. NutzungderSpinde
Der Anbieter stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit im Studio verschließbare Spinde ausschließlich zum Zwecke der Verwahrung von Kleidungsstücken und anderen persönlichen Gegenständen während der Nutzung des Studios zurVerfügung.Bei Verlassen desStudiossind dieSpindevollständig zu entleeren.Das Mitgliedist verpflichtet,denSpind vor Verlassen des Studios zu säubern, sollte das Mitglied dessen Verunreinigung verursacht haben. Der Anbieter ist bei zweckwidriger Verwendung der Spinde berechtigt, diese zu öffnen und zu entleeren. Das Mitglied hat dem Anbieter ein angemessenesVerwahrungsentgeltfürdie VerwahrungvonzurückgelassenenGegenständenzubezahlen.
2.6. NutzungderKundenparkplätze
Kundenparkplätze, die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während dessen Anwesenheit imjeweiligen StudiodesAnbietersgenutzt werden.
3. PFLICHTEN DESMITGLIEDS
3.1. UmgangmitdemZutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle des Verlustes der Verfügungsgewalt über das Zutrittsmedium (insb. bei Verlust oder Diebstahl), dies unverzüglich dem Anbieter zu melden. Nach MeldungwerdenZutritts-undgegebenenfallsZahlungsfunktiondiesesZutrittsmediumsvomAnbieterunverzüglich gesperrt.Für die Neuausstellung eines Zutrittsmediums fallen gegebenenfalls die Gebühren nach Punkt 3.3. der AGB an. Ein auf dem gesperrten Zutrittsmedium allenfalls vorhandenes Guthaben (vgl. Punkt 2.5. dieser AGB) wird auf das neu ausgestellte Zutrittsmedium kostenfrei umgebucht.
3.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte DieMitgliedschaftjedesMitgliedesbeimAnbieteristhöchstpersönlichundkannnichtübertragenwerden.DasMitglied verpflichtet sich, das ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und Dritten nicht zu überlassen oder Dritten den Zutritt zuermöglichen.
3.3. GebührbeiAusstellungdesZutrittsmediums
Bei jeder Erstausstellung des Zutrittsmediums und jeder Neuausstellung desselben im Falle eines schuldhaften Verlustes der Verfügungsgewalt oder einer schuldhaften Beschädigung durch das Mitglied, wird eine Gebühr in Höhe von EUR 19,90 fällig.
3.4. ÄnderungpersönlicherAngaben
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten, nämlich Name, Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Allfällige Kosten, die dem Anbieter dadurchentstehen, dass das Mitgliedeine Änderung dieser Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vomMitglied zutragen.
4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
4.1. FälligkeitdermonatlichenMitgliedsbeiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teil- leistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Die Verwaltungspauschale ist bei Vertragsabschluss fällig.
4.2. KostenbeiRückbuchungen
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung aus Verschulden des Mitglieds nicht möglich, ist dieses verpflichtet, dem Anbieter den dadurch entstandenenAufwand,insbesonderezusätzlichanfallendeKosten,zuersetzen.
4.3. Zahlungsverzug
Das Mitglied hat dem Anbieter im Fall eines verschuldeten Zahlungsverzuges Verzugszinsen und die Kosten der zweckentsprechendenundangemessenenBetreibungs- oderEinbringungsmaßnahmenzuersetzen.
4.4. Wertsicherung – Indexierung der Mitgliedsbeiträge
Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird wertgesichert auf der Basis des vom österreichischen statistischen Zentralamt veröffent lichten Index der Verbraucherpreise 2020 („VPI 2020“) oder eines an dessen Stelle tretenden Index. Ausgangsbasis istder für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Index. Der Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich im Kalendermonat des ursprünglichen Vertragsabschlusses angepasst (zB bei Vertragsabschluss im Oktober 2021 wird der Vertrag jährlich im Okto berangepasst.).

Der Mitgliedsbeitrag ändert sich im gleichen Ausmaß wie sich der im Monat der Vertragsanpassungen aktuell verfügbare Indexwert gegenüber der Ausgangsbasis verändert hat. Der neu berechnete Mitgliedsbeitrag gilt ab dem auf die Berechnung und der Verständigung des Mitgliedes über die Neuberechnung folgenden Monat.

5. DAUER DERMITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaftsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
6. KÜNDIGUNGUNDRUHENDSTELLUNGDERMITGLIEDSCHAFT
6.1. Kündigung desVertrages
Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann sowohl vom Mitglied wie auch von dem Anbieter jeweils unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Für die ersten zwölf Monate ab Beginn des Vertragsverhältnisses verzichtet das Mitglied auf die Abgabe einer Kündigungserklärung (Mindestvertragsdauer). Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigemGrundbleibt davon unberührt.
6.2. Ruhendstellung derMitgliedschaft
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft auf eine Dauer von bis zu 6 Monaten ohne Angaben von Gründen zu pausieren. Für dieDauerder Ruhendstellung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Für den Fall, dass die Ruhendstellung innerhalb der ersten zwölf Monate ab Vertragsschluss erfolgt, verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit gemäß Punkt
6.1. um die Dauer der vereinbarten Ruhendstellung. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
6.3. Kündigung aus wichtigemGrund
Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann sowohl vom Mitglied als auch vom Anbieter aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten für den Anbieter insbesondere: • Der Verzug der Bezahlung fälliger Mitgliedsbeiträge durch das Mitglied nach Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen; • Der Verstoß gegen berechtigteWeisungendesAnbietersdurchdasMitglied;•DerVerstoßgegendasVerbot/dieVerbote gemäßPunkt 7.1.dieser AGB;
• ZerstörungoderBeschädigungderzurVerfügunggestelltenGeräte,Einrichtungsgegen- stände und baulichen Einheiten durch das Mitglied; • Beleidigendes, anstößiges, diskriminierendes oder unsittliches Verhalten durch das Mitglied gegenüber anderen Mitgliedern oder gegenüber Mitarbeiten des Anbieters; • Handlungen und Äußerungen eines Mitgliedes, die für den Anbieter geschäftsschädigend sind; • Handlungen eines Mitgliedes, welche darauf abzielen, den Kundenstock des Anbieters zu reduzieren(Abwerbung).
6.4. Kündigung beiUmzug
Wenn das Mitglied seinen Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde/Stadt verlegt, die mehr als 30 Kilometer vom bisher vom Mitglied genutzten Studio des Anbieters entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Sonderkündigungsrecht ist innerhalb von vier Wochen ab Begründung des neuen Hauptwohnsitzes gegen Vorlage eines Auszuges aus dem Zentralen Melderegisters (Meldebestätigung) betreffend das Mitglied jeweils zum Monatsende auszuüben. Die KündigungsfristbeträgtimFallderKündigungwegenUmzugs30Tage.
7. VERHALTEN IMSTUDIO
7.1. Konsumverbote/verboteneGegenstände
In den vomAnbieter betriebenen Studios ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder sonstige verbotene Stoffe zu konsumieren. Ferner ist jedem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt,solcheMittel entgeltlichoder unentgeltlich Drittenim Studioanzubieten, zu verschaffen, zuüberlassenoderinsonstiger Weise zugänglich zu machen. Ebenso ist es nicht gestattet Waffen, explosive Stoffe und sonstige für die Allgemeinheit gefährliche Sachenindie jeweils vomAnbieter betriebenenStudios einzubringen.
7.2. Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen, die nicht Mitglieder sind, (auch Ehegatten und Kindern) sowie von Tieren durch Mitglieder in ein von demAnbieter betriebenes Studio ist nicht gestattet.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Anbieter haftet für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen (§ 1313a ABGB) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei- geführten Schäden. Die Haftung des Anbieters für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursach- te Schäden ist ausgeschlossen, außer imFall von Personenschäden sowie sonstiger Schäden, wenn diese sonstigen Schäden daraus resultieren, dass der Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vertragliche Hauptpflichten verletzten. Vertragliche Hauptpflichten des Anbieters sind jene Pflichten, die dem Mitglied die Nutzung der in den vom Anbieter betriebenenStudioszurVerfügunggestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang ermöglichen. Die Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes bleibenunberührt.
9. DATENSCHUTZ
Der Anbieter erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt folgende personenbezogene Daten des Mitgliedes (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontonummer, Foto, Eintrittsdatum, Daten zur Verrechnung und zum Inkasso der Mitgliedsbeiträge. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds elektronisch erfasst. Der Anbieter speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen und des Trainingsbetriebes verwendet. Ebenso überwacht der Anbieter TeiledesStudiosmitVideokameras und speichert einzelfallbezogendie dabei gewonnenenAufnahmen,soweit und solangediesim EinzelfallzurSicherheitseiner Mitglieder und zurAufklärung von strafbaren Handlungen sowie zur Abwehr oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Jedenfalls erteilt jedes Mitglied seine Zustimmung zur Erhebung, Speicherung und VerarbeitungseinerpersonenbezogenenDatenimoben angeführtenSinn.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied ist nicht berechtigt, Forderungen des Anbieters mit allfälligen eigenen Gegenforderungen aufzurechnen. Dies gilt nicht, wenn die Forderung des Anbieters in rechtlichem Zusammenhang mit der Forderung des Mitglieds steht, die Forderung des Mitglieds gerichtlich festgestellt oder vomAnbieter anerkannt wurde oder der Anbieter zahlungs- unfähig ist.
10.2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen einem Mitglied und dem Anbieter unwirksam oder nichtig seinbzw. werden,sowirddadurchdieGültigkeitderübrigenVertragsbestimmungennichtberührt.
10.3. Abrufbarkeit derAGB
Die AGB des Anbieters sind in der aktuellen Fassung auf der Internetseite des Anbieters abrufbar.
10.4. Änderung derAGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung nicht wesentliche Vertragspflichten des Mitglieds bzw. des Anbieters betrifft und die Änderung beziehungsweise Abweichung ist dem Mitglied zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Wesentliche Vertragspflicht des Mitglieds ist die VerpflichtungzurBezahlungdesMitgliedsbeitrages,wesentlicheVertragspflicht des AnbietersdieVerpflichtung, dem Mitglied die Nutzungder inden vom Anbieter betriebenen Studioszur Verfügung gestelltenRäume, EinrichtungsgegenständeundGerätesowie Leistungenim in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegtenUmfang zu ermöglichen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Anbieter das Mitglied über die geplanten Änderungen informiert und das MitgliednichtinnerhalbvondreiWochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, das Mitglied gemeinsam mit der Information über die geplanten Änderungen auch darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der AGB für das Mitglied wirksam und damit verbindlich werden, wenn dieses keinen Widerspruch innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Mitteilung erhebt.